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Entdecken Sie unsere Online-Unterweisungen
Blended Learning im Bereich Arbeitsschutz

Jede unserer Arbeitsschutzunterweisungen zielt darauf ab, das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter für Sicherheit zu schärfen und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften zu fördern. Starten Sie jetzt mit einem unserer E-LEARNINGS und schaffen Sie die Grundlage für eine starke Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen.

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über arbeitsplatzbezogene Gefahren und Unfallverhütung zu unterweisen. Kranführer und Hubarbeitsbühnenbediener müssen, ebenso wie Staplerfahrer oder Beauftragte für Ladungssicherung, regelmäßig geschult werden. Diese regelmäßige Sensibilisierung trägt zur Reduzierung von Arbeitsunfällen bei.

Mit unseren Online-Kursen, den E-LEARNINGS, erfüllen Unternehmen ihre gesetzliche Verpflichtung zur Unterweisung gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Der Kurs orientiert sich an den Schulungsinhalten der DGUV und wurde in Zusammenarbeit mit den SCHMINKE-Schulungsleitern entwickelt. Er ist anschaulich und interaktiv gestaltet, mit zahlreichen Bildern, Videos und Texten. Ein Sprecher führt die Teilnehmer – ähnlich wie unsere erfahrenen Trainer – durch den Kurs.

Abschließend nehmen die Teilnehmer an einem kurzen Wissenstest teil, in dem die unterrichteten Inhalte abgefragt werden.

Ihre Mitarbeiter
erhalten

  • eine moderne, spannende und unterhaltsame Arbeitsschutzunterweisung für Krane, Hebebühnen, allg. Arbeitsschutz und bald noch vieles mehr
  • einen personalisierten Online-Zugang
  • und sind flexibel sowie örtlich ungebunden

Vorteile bei
Online-Seminaren

  • keine aufwendige Termin- und Seminarraumplanung
  • effizient, dezentral & zeitlich flexibel
  • keine räumliche Bindung
  • kein mehrstündiger Ausfall der Mitarbeiter
  • kein Anfahrtsweg – daher nachhaltig

Vermeiden Sie durch
Online Unterweisungen

  • die jährliche Präsenzunterweisung
  • aufwendige Terminfindung (Planungsaufwand)
  • Stillstand in Ihrem Betrieb
  • Nachunterweisungen bei Verhinderung einzelner Teilnehmer

Rechtliches
zu Online-Kursen

Sie erfüllen damit die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV.

Gemäß §4 DGUV Vorschrift 1, §12 Arbeitsschutzgesetz und §12 Betriebssicherheitsverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über arbeitsplatzbezogene Gefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Dabei müssen die spezifischen Anforderungen und Risiken im Betrieb berücksichtigt werden.

BERATUNG
ODER FRAGEN?

AM LIEBSTEN TELEFONISCH ODER PER MAIL

Daniel Roth
Leiter Akademie
E-Mail: d.roth@schminke-krantechnik.de
Telefon: +49 911 95145-29
Mobil: +49 151 234 27 662

Gerne können Sie uns eine E-Mail schreiben, dann informieren wir Sie über zukünftige Seminare und schicken Ihnen unser Seminarprogramm per E-Mail zu.

Daniel Roth Leiter Akademie
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