Grundlehrgang Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler)
Bediener von Flurförderzeugen – Grundlehrgang ohne Vorkenntnisse
Das Heben und Senken von Lasten, das Ein- und Auslagern von Waren oder das Manövrieren auf einer Laderampe – all diese Aufgaben mit einem Gabelstapler erfordern eine qualifizierte Ausbildung. Selbst wenn Sie bereits einen Kfz-Führerschein besitzen, könnten Sie ohne entsprechende Schulung sich selbst und andere gefährden. Zudem besteht ohne die notwendige Qualifikation kein Versicherungsschutz im Schadensfall. In dieser Schulung erlernen Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Gabelstapler gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 sicher zu bedienen. Neben den rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsregeln machen wir Sie mit der Bedienung, Steuerung und Technik des Staplers vertraut, sodass Sie Gefahren frühzeitig erkennen, Risiken minimieren und Unfälle im Betrieb vermeiden können. Im praktischen Teil üben Sie den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug unter realistischen Bedingungen. Unser Hauptziel ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Maximum an Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Gabelstapler sind unverzichtbar für den innerbetrieblichen Transport. Um ein solches Flurförderzeug zu bedienen, braucht es nicht nur technisches Geschick und Verantwortungsbewusstsein, sondern auch eine erfolgreich abgeschlossene Staplerschein-Ausbildung. Der dafür ausgestellte Nachweis wird als Fahrausweis für Flurförderfahrzeuge bezeichnet, im Alltag auch bekannt als Gabelstaplerschein oder Staplerführerschein.
Unser Seminar-Angebot
Grundseminar Gabelstaplerfahrer
Für ein individuelles Angebot können Sie uns gerne jederzeit unter akademie@schminke-krantechnik.de kontaktieren. Termine für Einzelteilnehmer können Sie direkt in unserem Kalender buchen.
Qualifikationen
Je nach Typ des Flurförderzeugs, das gelegentlich oder regelmäßig bedient wird, sind verschiedene Qualifikationen erforderlich:
- Eignungsprüfung für Gabelstapler: Beurteilung der grundsätzlichen Fähigkeit, einen Stapler sicher zu steuern.
- Ausbildung für Gabelstapler nach DGUV 308-001 oder DGUV 308-009.
- Jährliche Unterweisung: Diese ist für den Betrieb von Flurförderzeugen aller Art verpflichtend.
Die SCHMINKE Akademie bietet sowohl für Firmen- als auch Privatkunden die Möglichkeit, den Staplerschein zu erwerben.
Nach den DGUV Grundsätzen 308-001 (für Gabelstapler) bzw. 308-009 (für geländegängige Teleskopstapler) ist jeder, der ein Flurförderzeug bedienen möchte, verpflichtet, eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Erst nach erfolgreichem Abschluss erhält man den Gabelstaplerführerschein und ist berechtigt, solche Fahrzeuge zu führen.
Der Staplerschein unterscheidet zudem zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen, wie Stufe 1 für allgemeine Schulungen (z. B. am Frontgabelstapler) und Stufe 2 für spezielle Geräte. Stufe 1 ist nicht zwingend erforderlich, da die Inhalte auch in der Ausbildung der Stufe 2 vermittelt werden können.
Vorteile
Wenn Sie Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Teleskopstapler, Containerstapler oder Mitgänger-Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit bedienen möchten, gilt der DGUV Grundsatz 308-001. Dieser umfasst einen theoretischen und praktischen Teil sowie eine Prüfung. Sie erlangen den Fahrausweis für Flurförderzeuge und erfüllen damit die Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und sind somit rechtlich abgesichert.
Inhalte der Ausbildung nach DGUV 308-001:
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten und Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last, Sondereinsätze und Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Theoretische & praktische Abschlussprüfung