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Hubarbeitsbühnen Grundlehrgang

Nach der einheitlichen Grundlage DGUV Grundsatz 308-008

Seminare Hubarbeitsbühnen Grundlehrgang

Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 308-008 im April 2010 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erstmals eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen geschaffen. Das Hauptziel unserer Schulung ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Die Bedienung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen bringt eine erhebliche Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten mit sich. Personen, die diese Aufgaben übernehmen, müssen über die erforderlichen praktischen Fähigkeiten verfügen und zudem ein fundiertes Wissen über die Funktionsweise dieser Geräte besitzen. Zu den wesentlichen Aspekten der Nutzung zählen die Vorschriften für Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen.

Die Schminke Akademie vermittelt im Rahmen der Schulungen zum Hubarbeits-Führerschein und Hebebühnen-Führerschein alle notwendigen und gesetzlich geforderten Grundkenntnisse. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft verlangen eine Unterweisung für Bediener (m/w/d) sowie eine Schulung im Umgang mit Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, ihr Personal mindestens einmal jährlich über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren in Form einer Unterweisung zu informieren.

Unser Seminar-Angebot

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Für ein individuelles Angebot können Sie uns gerne jederzeit unter akademie@schminke-krantechnik.de kontaktieren. Termine für Einzelteilnehmer können Sie direkt in unserem Kalender buchen.

Vorteile

Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 bietet Ihnen eine umfassende Einführung in die sicherheitsrelevanten und rechtlichen Aspekte in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Erwerb des Fahrausweises zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen
  • Profitieren Sie von unseren erfahrenen Trainern in Theorie und Praxis
  • Sie erfüllen die Anforderungen nach DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“

Zusammenfassend bereitet Sie die Ausbildung optimal auf Ihre zukünftige Rolle vor und stellt sicher, dass Sie alle notwendigen Kompetenzen für eine sichere und verantwortungsvolle Bedienung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen besitzen.

Zielgruppe

Personen ohne Vorkenntnisse die fahrbare Hubarbeitsbühnen bedienen sollen.

Theorie-Inhalte
Grundlehrgang Hubarbeitsbühnen

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Betrieb, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort, tägliche Einsatzprüfung
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Sondereinsätze, Unfallgeschehen
  • Theoretische Prüfung

Praxis-Inhalte
Grundlehrgang Hubarbeitsbühnen

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen und der Funktion „Notablass“
  • Abschlussprüfung

Gültigkeit

Die Gültigkeit des personenbezogenen Kranführerausweis ist unbefristet (Jährliche Unterweisung erforderlich).

Abschluss

  • Personenbezogener Befähigungsnachweis im praktischen EC-Kartenformat und Zertifikat der Schminke Akademie
  • Schriftliche und praktische Prüfung

Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung nach arbeitsmedizinischer Untersuchung (räumliches Sehen und gutes Hörvermögen)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Hinweis

Bitte bringen Sie für den praktischen Teil Sicherheitsschuhe und einen Schutzhelm mit. Diese Ausstattung ist obligatorisch, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Teilnehmerzahl

Max. 15 Teilnehmer

Dauer

1 Tag

Trainer

Ausbilder nach AEVO und IAG-Lehre (Fahr- und Steuerpersonal)

Rechtliche/normative Grundlagen

  • DGUV Grundsatz 308–008
  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Regel 109-017
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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