Hubarbeitsbühnen Jährliche Unterweisung
Für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1 §4
Gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) sind Bediener von Hubarbeitsbühnen verpflichtet, ihr Wissen jährlich aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dieser Kurs hilft Ihnen dabei, Ihre Weiterbildungspflicht zu erfüllen. Die regelmäßige Unterweisung zur Unfallverhütung, die mindestens einmal jährlich erfolgen muss, trägt dazu bei, das Unfallrisiko zu minimieren. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen im Rahmen dieser jährlichen Schulung alle relevanten Inhalte, um die Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz und in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
Sie können unser Seminar als Präsenzveranstaltung bei Ihnen vor Ort, in einem unserer Schminke Akademie Standorten oder als E-LEARNING buchen.
Unser Seminar-Angebot
Für ein individuelles Angebot können Sie uns gerne jederzeit unter akademie@schminke-krantechnik.de kontaktieren. Termine für Einzelteilnehmer können Sie direkt in unserem Kalender buchen.
Vorteile
- Sie aktualisieren Ihr Wissen zur sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen und bringen es auf den neuesten Stand.
- Sie erfüllen die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 § 4.
- Nach der eintägigen Schulung sind Sie für ein weiteres Jahr abgesichert.