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Hubarbeitsbühnen Jährliche Unterweisung

Für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Vorschrift 1 §4

Hubarbeitsbühnen Jährliche Unterweisung

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) sind Bediener von Hubarbeitsbühnen verpflichtet, ihr Wissen jährlich aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dieser Kurs hilft Ihnen dabei, Ihre Weiterbildungspflicht zu erfüllen. Die regelmäßige Unterweisung zur Unfallverhütung, die mindestens einmal jährlich erfolgen muss, trägt dazu bei, das Unfallrisiko zu minimieren. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen im Rahmen dieser jährlichen Schulung alle relevanten Inhalte, um die Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz und in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

Sie können unser Seminar als Präsenzveranstaltung bei Ihnen vor Ort, in einem unserer Schminke Akademie Standorten oder als E-LEARNING buchen.

Unser Seminar-Angebot

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Für ein individuelles Angebot können Sie uns gerne jederzeit unter akademie@schminke-krantechnik.de kontaktieren. Termine für Einzelteilnehmer können Sie direkt in unserem Kalender buchen.

Vorteile

  • Sie aktualisieren Ihr Wissen zur sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen und bringen es auf den neuesten Stand.
  • Sie erfüllen die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 § 4.
  • Nach der eintägigen Schulung sind Sie für ein weiteres Jahr abgesichert.

Zielgruppe

  • Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen bedienen und gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 jährlich unterwiesen werden müssen.
  • Alle Mitarbeiter, die Hubarbeitsbühnen führen oder eine entsprechende Ausbildung zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen abgeschlossen haben.

Theorie-Inhalte
Grundlehrgang Kranschein

SCHMINKE Hubarbeitsbühnen Quiz mit anschließender Besprechung, welche folgende Themen abdeckt:

  • Rechtliche Grundlagen zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen
  • Analyse von Unfällen mit Hubarbeitsbühnen
  • Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen
  • Musterbetriebsanweisungen für praktische Anwendungen
  • Bedeutung und Verwendung von Sicherheitszeichen
  • Aufstellen und Absichern von Arbeitsplätzen im öffentlichen Verkehrsbereich
  • Haftungsfragen für Hubarbeitsbühnenbediener
  • Aktuelle unternehmensspezifische Themen
  • Praktische Bedienprobe zur Anwendung des Erlernten (z.B. Notablass)
  • Gerne bauen wir nach Absprache Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung sowie Betriebsanweisung in die Unterweisung ein.

Praxis-Inhalte
Grundlehrgang Kranschein

  • Praktische Übungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Unfallgeschehen

Gültigkeit

Die Gültigkeit des personenbezogenen Bedienerausweises ist unbefristet bedarf nach DGUV Vorschrift 1 §4 einer jährlichen Unterweisung.

Abschluss

Teilnahmezertifikat der SCHMINKE Akademie

Voraussetzung

  • bestandene Erstausbildung (der Teilnehmer muss im Besitz eines Befähigungsnachweises für Hubarbeitsbühnenbediener sein)
  • Erfahrung in der Bedienung von Hubarbeitsbühnen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Hinweis

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe, PSA gegen Absturz und einen Schutzhelm mit. Diese Ausstattung ist obligatorisch, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Teilnehmerzahl

  • Präsenz innerbetrieblich oder in einem Standort der SCHMINKE Akademie mit Teilnehmern
  • oder Online als E-Learning (Teilnehmerzahl unbegrenzt)

Dauer

1 Tag

Trainer

Ausbilder nach AEVO und IAG-Lehre (Fahr- und Steuerpersonal)

Rechtliche/normative Grundlagen

  • DGUV Grundsatz 309 – 003
  • DGUV Vorschrift 52
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Regel 109-017
  • DGUV Regel 100-500
  • Arbeitsschutzgesetz
  • BetrSichV
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